Als Stifter Gutes tun! Ihr Beitrag ist wichtig, damit wir auch in Zukunft dafür sorgen können, dass Menschen mit Behinderung so selbstbestimmt wie möglich am Leben in der Gesellschaft teilhaben.

Stiften

Stiften heißt, Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck zur Verfügung zu stellen. Hierbei bleibt das Vermögen erhalten, aber die Erträge aus diesem Vermögen können zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt werden.

Gestiftete Zuwendungen gehen als Zustiftung in das Grundstockvermögen der Stiftung Lebenshilfe München ein, wodurch das Grundstockvermögen der Stiftung Lebenshilfe München erhöht wird.

Aus den dadurch höheren Erträgen kann die Stiftung Aufgaben und Projekte, die an sie mit der Bitte um Unterstützung herangetragen werden, intensiver fördern. Die Erträge Ihrer Zuwendung werden somit direkt zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung eingesetzt.

Ihr persönliches soziales Engagement kann auf diese Weise über viele Generationen weiterwirken.

Sie erhalten unmittelbar nach Ihrer Zustiftung eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung.

Spenden

Mit Geldspenden unterstützen Sie die Aktivitäten der Stiftung Lebenshilfe München. Damit fördern Sie deren Aufgaben oder auch bestimmte Projekte der Stiftung Lebenshilfe München.

Für Ihre Geldspende erhalten Sie umgehend eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung.

Erbeinsetzung / Vermächtnis

Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung ist die Erbeinsetzung der Stiftung Lebenshilfe München in Ihrem Testament oder die testamentarische Anordnung eines Vermächtnisses zu deren Gunsten.

Hierbei können Sie entscheiden, ob Ihre Zuwendung das Grundstockvermögen erhöhen oder der zeitnahen Verwendung für soziale Aufgaben dienen soll. So sichern Sie auch das Weiterwirken Ihres persönlichen Engagements für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Stiftung Lebenshilfe München ist gerne bereit, Sie zu beraten, wenn Sie dies im Zusammenhang mit Ihrem Testament oder einem Behindertentestament regeln möchten. Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Lebenshilfe München beim Erhalt eines Erbes oder eines Vermächtnisses von der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer befreit. Ihre Zuwendung fließt damit ungeschmälert dem zu fördernden Zweck zu.

Treuhandschaft

Jede Person kann mit einem angemessenen Vermögen eine eigene Stiftung gründen.

Wenn diese Stiftung sich in ihrem Stiftungszweck den gleichen Zielen wie die Stiftung Lebenshilfe München verpflichtet, kann die Stiftung Lebenshilfe München Sie bei der Gründung beratend unterstützen. Darüberhinaus kann die Stiftung Lebenshilfe München Ihre neue oder auch eine bereits gegründete Stiftung in Treuhandschaft übernehmen und diese im Namen des Stifters effektiv und kompetent verwalten.

Unsere Spendenkonten

HypoVereinsbank München
IBAN: DE 53 700 202 70 00 6605 6090
BIC: HYVEDE MMXXX

Stadtsparkasse München
IBAN: DE 04 701 500 00 10 0216 8886
BIC: SSKMDEMMXXX

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE 35 702 50150 00 22812655
BIC: BYLADEMlKMS

    Sie möchten uns unterstützen – sind sich aber in der Art und Weise noch unsicher?

    NN

    Ihr Ansprechpartner:

    N.N.
    Telefon: 089 69347-101
    E-Mail: stiftung@lebenshilfe-muenchen.de






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